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Dürener Ferienspaß 93 e.V. , Satzung mit Stand vom 10.07.2016

 
Dürener Ferienspaß 93 e.V.
S A T Z U N G
 
für den Verein
 
Dürener Ferienspaß 93 e.V.
 
 
 
§ 1
 
Name und Sitz
 
Der Verein trägt den Namen „Dürener Ferienspaß 93 e.V.“ mit dem Sitz in Düren.
Der Verein soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Düren eingetragen werden.
 
 
§ 2
 
Zweck
 
1.  Der  Verein  verfolgt  ausschließlich  und  unmittelbar  gemeinnützige  Zwecke  im
Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
 
2.  Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe.
 
3.  Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
-  Väter-Kinder-Camps,
-  Kinderferiencamps sowie 
-  Jugendferiencamps am Dürener Badesee
 
4.  Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.
 
 
§ 3
 
Mitgliedschaft
 
1.  Mitglied  können  natürliche  Personen  werden,  außerdem  juristische  Personen,
welche den Vereinszweck ideell und materiell fördern wollen.
Dürener Ferienspaß 93 e.V. , Satzung mit Stand vom 10.07.2016  Seite 2 von 5 Seiten
2.  Der Aufnahmeantrag ist dem Vorstand schriftlich vorzulegen.
 
3.  Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme.
 
4.  Die  Mitgliedschaft  endet  durch  Tod,  Beendigung  der Rechtspersönlichkeit,
Austritt,  Ausschluss  oder  Streichung  aus  der  Mitgliederliste.  Über  den  Aus-schluss eines Mitgliedes entscheidet der Vorstand.
 
5.  Der  Austritt  kann  nur  zum  Ende  eines  Kalenderjahres  durch  schriftliche  Mit-teilung  an  den  Vorstand  bis  spätestens  4  Wochen  vor  dem Ende  des  Kalen-derjahres erfolgen.
 
 
§ 4
 
Geschäftsjahr
 
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
 
 
§ 5
 
Beitrag
 
Die  Mitglieder  zahlen  einen  Jahresmindestbeitrag,  dessen  Höhe  von  der  Mitglieder-versammlung festgesetzt  wird.  Jahresbeiträge  werden  im jeweiligen  Kalenderjahr  um
den 01.03. per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.
 
 
§ 6
 
Mittelverwendung
 
1.  Mittel  des  Vereins  dürfen  nur  für  die  satzungsgemäßen  Zwecke  verwendet
werden.
 
2.  Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
 
3.  Die Tätigkeit in den Organen des Vereins ist ehrenamtlich.
 
4.  Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins
keine Anteile am Vereinsvermögen.
 
5.  Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
 
 
Dürener Ferienspaß 93 e.V. , Satzung mit Stand vom 10.07.2016  Seite 3 von 5 Seiten
§ 7
 
Organe des Vereins
 
1.  Die Mitgliederversammlung
 
2.  Der Vorstand
 
 
§ 8
 
Die Mitgliederversammlung
 
1.  In  jedem  Jahr  muss  mindestens  eine  ordentliche  Mitgliederversammlung
stattfinden.
 
1.1.  Ihre Aufgaben sind:
 
  -  Entgegennahme des Jahresberichtes und Entlastung des Vorstandes
  -  Wahl des neuen Vorstandes
  -  Verlesen  und  genehmigen  der  Niederschrift  über  die  vorausgegangene
Mitgliederversammlung
  -  Entgegennahme  und  Beschlussfassung  über  den  Finanzierungsplan  des
laufenden Geschäftsjahres
  -  Bericht der Kassenprüfer/innen
  -  Wahl der Kassenprüfer/innen.
 
1.2.  Auf  Antrag  mindestens  eines  Mitgliedes  finden  Wahlen  und  Abstimmungen
geheim statt.
 
1.3.  Im Rahmen der beschlossenen Tagesordnung kann jedes anwesende Mitglied
zu  den  Tagesordnungspunkten  Anträge  stellen.  Über  den  Antrag  wird
unverzüglich entschieden.
 
2.  Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind abzuhalten, wenn die Mehrheit
des  Vorstandes  bzw.  ¼  der  Mitglieder  unter  Angabe  des  Zweckes  oder  des
Grundes dies beantragt.
 
3.  Eine  Einberufung  der  Mitgliederversammlung  erfolgt  durch  den  Vorsitzenden/
die  Vorsitzende,  bei  dessen/deren  Verhinderung  durch  seinen/ihren
Stellvertreter.  Die  Einberufung  muss  durch  schriftliche  Einladung  an  jedes
Vereinsmitglied unter Angabe der Tagesordnung erfolgen. Hierbei ist eine Frist
von mindestens zwei Wochen einzuhalten.
 
4.  Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit der Mehrheit der erschienen
Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit erfolgt nach erneuter Diskussion eine
2. Abstimmung. Bei erneuter Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.
Dürener Ferienspaß 93 e.V. , Satzung mit Stand vom 10.07.2016  Seite 4 von 5 Seiten
5.  Die  Auflösung  des  Vereins  bedarf  einer  außerordentlichen  Mitglieder-versammlung,  die  nur  zu  diesem  Zweck  auf  Antrag  von  mindestens  ¼  der
Vereinsmitglieder  zusammentritt.  Die  Ladungsfrist  beträgt  mindestens  4
Wochen.  Die  Auflösung  bedarf  der  2/3-Mehrheit  der  in  der  Mitglieder-versammlung anwesenden Mitglieder.
 
Beschlüsse  der  Mitgliederversammlung  sind  schriftlich  niederzulegen,  vom
Protokollführer und mindestens 2 Mitgliedern des Vorstandes zu unterzeichnen.
 
 
§ 9
 
Der Vorstand
 
1.  Der Vorstand besteht aus:
 
  a) dem/der Vorsitzenden
  b) dem/der stellvertretenden Vorsitzenden
  c) dem/der Geschäftsführer/in
  d) dem/der Schriftführer/in
  e) dem/der Schatzmeister/in
  f)  und bis zu 12 Beisitzern
 
2.  Vorstand  im  Sinne  des  §  26  Abs.  2  BGB  sind  der/die  Vorsitzende,  der/die
stellvertretende  Vorsitzende  und  der/die  Geschäftsführer/in.  Jeder  ist  für  sich
alleine  vertretungsberechtigt.  Die  Vorstandsmitglieder vertreten  sich  nach
Absprache gegenseitig.
 
3.  Die Vorstandsmitglieder werden für die Zeit von 2 Jahren gewählt. Wiederwahl
ist  zulässig.  Vor  Ablauf  der  Amtszeit  kann  der  Vorstand  oder  einzelne
Vorstandsmitglieder  durch  eine  Mitgliederversammlung  bei  Vorliegen  eines
wichtigen  Grundes  mit  2/3  der  Stimmen  abberufen  werden.  In  der  gleichen
Mitgliederversammlung sind Neu- bzw. Ersatzwahlen vorgesehen.
 
4.  Der  Vorstand  fasst  seine  Beschlüsse  mit  einfacher  Mehrheit.  Der  Vorstand  ist
beschlussfähig,  wenn  mehr  als  die  Hälfte  der  Vorstandsmitglieder  erschienen
ist. Bei Stimmengleichheit gilt ein Beschluss als nicht gefasst. Die Einberufung
des  Vorstandes  erfolgt  durch  den  Vorsitzenden/die  Vorsitzende.  Beschlüsse
des  Vorstandes  müssen  protokolliert  und  von  dem/der  Schriftführer/in  und
Versammlungsleiter/in unterzeichnet werden.
 
5.  Der Vorstand nach § 9 Abs. 2 muss die laufenden Geschäfte des Vereins unter
Einhaltung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung führen.
 
6.  Scheidet  ein  Vorstandsmitglied  vorzeitig  aus  dem  Vorstand  aus,  kann  der
Vorstand  einen  kommissarischen  Nachfolger  aus  dem  Kreis  der  Vereins-mitglieder  bis  zur  nächsten  Mitgliederversammlung  benennen.  Die  Mitglieder
sind  schriftlich  über  das  Ausscheiden  des  Vorstandmitgliedes  und  die  Be-nennung des kommissarischen Nachfolgers zu unterrichten.
Dürener Ferienspaß 93 e.V. , Satzung mit Stand vom 10.07.2016  Seite 5 von 5 Seiten
7.  Der/die  Geschäftsführer/in  besorgt  mit  dem/der  Schatzmeister/in  alle
Kassengeschäfte  im  Rahmen  der  gefassten  Beschlüsse.  Näheres regelt  die
Geschäftsordnung des Vorstandes.
 
 
§ 10
 
Kassenprüfung
 
1.  Die Mitgliederversammlung wählt für jeweils 2 Jahre 2 Kassenprüfer/innen und
einen/eine  Ersatzprüfer/in,  die  nicht  dem  Vorstand  angehören  dürfen.  Eine
Wiederwahl ist zulässig.
 
2.  Die Kassenprüfer/innen sind jederzeit berechtigt und mindestens einmal im Jahr
verpflichtet, Kasse und Belege des Vereins zu prüfen. Über jede Prüfung ist ein
Bericht  anzufertigen  und  dem  Vorstand  einzureichen.  Die  Kassenprüfer/innen
erläutern diesen Bericht auf der nächsten Mitgliederversammlung.
 
 
§ 11
 
Satzungsänderungen
 
1.  Zur  Änderung  der  Satzung  ist  eine  Stimmenmehrheit  von  2/3  der  in  der
Mitgliederversammlung erschienenen Mitglieder erforderlich.
 
2.  Soll über eine Satzungsänderung entschieden werden, so muss die Ladung der
Mitgliederversammlung den Vorschlag hierzu enthalten.
 
 
§ 12
 
Vereinsvermögen
 
Bei  Auflösung  des  Vereins  oder  bei  Wegfall  steuerbegünstigter  Zwecke  fällt  das
Vermögen  des  Vereins  an  das  Jugendamt  der  Stadt  Düren  zwecks  Verwendung  für
die Kinder- und Jugendarbeit insbesondere zur Durchführung von
-  Kinderferiencamps sowie
-  Jugendferiencamps am Dürener Badesee.
 
 
 
 
Düren, 10.07.2016